Bei gefüllten Teigwaren hat die Teighülle dem vorliegenden Codexkapitel, die Fülle den betreffenden Codexkapiteln zu entsprechen.
© Österreichisches Lebensmittelbuch | Kontakt | Impressum | DatenschutzBundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Lebensmittelversuchsanstalt