werden aus Teigen ohne Hefezugabe hergestellt, in die, bezogen auf die Mahl- und Schälprodukte, mindestens 62 % Butter oder Margarine durch Tourieren eingezogen werden. Bei Verwendung von anderen Milchfett- und/oder Pflanzenfetterzeugnissen ist der entsprechende Fettanteil unter Berücksichtigung des Wassergehalts zu ermitteln.

Als Butterteig (Butterblätterteig) bezeichneter Blätterteig darf im Grundteig in geringen Mengen auch Pflanzenfette/-öle zur Verbesserung der Dehnfähigkeit enthalten. Zum Tourieren werden ausschließlich Butter oder Milchfetterzeugnisse verwendet.