sind Feine Backwaren, die in Siedefett gebacken werden. Zu ihnen zählen Krapfen verschiedener Art, Spritzkrapfen und Schneeballen. Krapfen werden aus feinem Hefeteig hergestellt, der unter anderem mindestens 6 Eidotter (96 g) pro kg Mahl- und Schälprodukte enthält. Die Verwendung der entsprechenden Menge an Eidauerware ist zulässig.

Krapfen werden mit Marillenkonfitüre oder –fruchtfülle gefüllt. Krapfen mit anderen Füllungen werden entsprechend gekennzeichnet, z. B. „Erdbeerkrapfen“ bei Füllung mit Erdbeerkonfitüre oder –fruchtfülle. „Vanillekrapfen“ bei Füllung mit Vanillecreme.

Die Füllung von Krapfen besteht aus mindestens 15 % Füllmasse bezogen auf das Fertiggewicht.