2.3.3.3 Cremen

Für das Füllen oder Überziehen Feiner Backwaren werden auch Cremen verwendet, z. B. in Fruchtcremeroulade, Topfencremeschnitte, Kakaocremetorte, Pistaziencremekrapfen. Bei Verwendung von Cremen in Feinen Backwaren enthalten die Cremen so viel an der Bezeichnung gebenden Zutat, dass der Geschmack deutlich wahrnehmbar ist. In Schokoladecremen mit hervorhebender Bezeichnung (siehe 2.3.3.2.7) wird Schokolade als Zutat verwendet. Auf die Bestimmungen des Abs. 1.5 zur Verwendung von Aromen wird verwiesen.