2.3.3.2 Bezeichnung und Zusammensetzung der Füllungen

Auf die Bestimmungen des Abs. 1.5 zur Verwendung von Aromen wird verwiesen.

Bezeichnung der Füllung

Zusammensetzung der Füllung

(Prozentangaben beziehen sich auf das Rezeptgewicht der Füllung)

2.3.3.2.1     Fruchtfüllungen

Herstellung unter Verwendung von Früchten auch als Fruchtpulpe oder Fruchtmark

Mindestens 35 % Fruchtanteil einschließlich allenfalls austretender Saft, jedoch ohne weitere Schüttflüssigkeit, z. B. Aufgussflüssigkeit aus Fruchtkonserven

Herstellung unter Verwendung anderer Fruchterzeugnisse gemäß Kapitel B5, z. B. Saft, Pulver aus Früchten wie Zitrusfrüchten, Schwarzen Johannisbeeren (Schwarzen Ribiseln), Quitten, Passionsfrüchten oder sonstigen Südfrüchten

Enthalten so viel Fruchterzeugnisse, dass der Geschmack im Fertigerzeugnis deutlich wahrnehmbar ist.

Fruchtfüllungen mit hervorhebender Bezeichnung im Zusammenhang mit der Füllung, z. B. Premium, Exquisit, Spezial, Gourmet, Extra, mit hohem Fruchtgehalt, mit erhöhtem Fruchtgehalt

Mindestens 50 % Fruchtanteil einschließlich allenfalls austretender Saft, jedoch ohne weitere Schüttflüssigkeit, z. B. Aufgussflüssigkeit aus Fruchtkonserven

2.3.3.2.2     Nuss- und Mandelfüllungen

Mindestens 15 % Nüsse oder Mandeln („Nuss“ ist Haselnuss- und Walnuss), 10% davon können durch gleichwertige Kerne (Walnüsse, Haselnüsse, Mandeln, Pistazien, Pinienkerne) ersetzt werden

Nuss- und Mandelfüllungen mit hervorhebender Bezeichnung im Zusammenhang mit der Füllung, z. B. Premium, Exquisit, Spezial, Gourmet, Extra, mit hohem Nussgehalt, mit erhöhtem Mandelgehalt

Mindestens 22,5 % Nüsse oder Mandeln („Nuss“ ist Haselnuss- und Walnuss), 10% davon können durch gleichwertige Kerne (Walnüsse, Haselnüsse, Mandeln, Pistazien, Pinienkerne) ersetzt werden

2.3.3.2.3     Mohnfüllungen

Mindestens 20 % Mohnsamen

2.3.3.2.4     Füllungen mit anderen Ölsamen

Mindestens 20% Ölsamen, auch in Mischungen

2.3.3.2.5     Füllungen mit Hinweis auf Rahm (Obers), Butter oder Milchfett

Kein anderes Fett außer Milchfett, ausgenommen Fette aus anderen Zutaten, (z. B. Nüssen, Emulgatoren)

2.3.3.2.6     Topfenfüllungen

Mindestens 30 % Topfen (aller Fettstufen); die Verwendung anderer Fette als Milchfette ist verkehrsüblich (ausgenommen Hinweise gemäß Abs. 2.3.3.2.5)

2.3.3.2.7     Füllungen mit Hinweis auf Kakao   oder Schokolade

Enthalten so viele Kakaobestandteile, dass der Geschmack dieser Zutat im Fertigerzeugnis deutlich wahrnehmbar ist.

Bei hervorhebender Bezeichnung die Schokolade betreffend, z. B. handgeschöpfte Schokolade oder bei Abbildung von Schokolade auf der Etikette, wird Schokolade als Zutat verwendet.