Die charakteristischen Eigenschaften der einzelnen Feinen Backwaren werden durch Art des Teiges sowie Art und Menge der Beigaben in Verbindung mit speziellen Herstellungsverfahren erzielt. Neben den in den vorangegangenen Absätzen genannten Zutaten werden u. a. verwendet: Obst einschließlich Schalenobst, Obsterzeugnisse, Kokosraspel, Mohn, Kakaoerzeugnisse und Honig. Wird in der Bezeichnung auf „Vollkorn“ Bezug genommen, entspricht die Zusammensetzung sinngemäß den Abs. 2.1.9.11 bzw. 2.2.4.

Wird in der Bezeichnung auf „Dinkel“ Bezug genommen, entspricht die Zusammensetzung sinngemäß dem Abs. 2.1.9.5.

Bei Feinen Backwaren mit einem geringeren Anteil als 20 % Mahl- und Schälprodukten bezogen auf das Rezepturgewicht wird der Begriff „Vollkorn“ oder „Dinkel“ in der Bezeichnung nicht verwendet.