wird unter Verwendung von mindestens 50 % Grahamschrot (Weizenvollschrot) be-zogen auf das Gesamtgewicht der Mahl- und Schälprodukte in Hefeführung erzeugt. Weiters kann auch Weizenkoch- und -backmehl oder Weizenbrotmehl zugesetzt werden und zur Verbesserung der Krumenstruktur eine Teigsäuerung erfolgen. Ein Zusatz von Roggenmehl geeigneter Typen bis zu 10 % des gesamten Anteiles an Mahl- und Schälprodukten ist zulässig.