2.1.9 Andere Brotsorten - Bezeichnung und Zusammensetzung

ist ein Mischbrot, das mindestens 50 % Roggenvorschussmehl, bezogen auf das Gesamtgewicht der Mahl- und Schälprodukte, enthält.

Mehrkornbrot enthält die Mahl- und Schälprodukte von mindestens drei Getreide- oder Pseudogetreidearten. Neben der Hauptgetreideart (Weizen und/oder Roggen höchstens 95 %) beträgt der Gehalt an weiteren Getreide- oder Pseudogetreidearten insgesamt mindestens 5 %, je Getreideart mindestens 2 % bezogen auf Mahl- und Schälprodukte. Werden neben Getreidearten auch fettreiche Samen zugesetzt, wird dies in der Bezeichnung zum Ausdruck gebracht (z. B. Dreikornbrot mit Sonnenblumenkernen).

 

enthält mindestens 5 % Butter oder die entsprechende Menge an Buttererzeugnissen, bezogen auf den Anteil der Mahl- und Schälprodukte.

2.1.9.20.1 Original Holzofenbrot

„Original Holzofenbrot“ wird in direkt mit Holz befeuerten Öfen in einem abgeschlossenen Backvorgang bei abfallendem Temperaturverlauf (also ohne Nachheizen) hergestellt. Das Heizmaterial befindet sich dabei im Backraum, in den nach Abbrennen des Holzes und Entfernen der Asche die Teigstücke eingeschossen werden. Es wird ausschließlich naturbelassenes Holz als Heizmaterial verwendet. Angaben in Verbindung mit Holzofenbrot, die auf diese Herstellungsweise hindeuten, wie „traditionell“, „klassisch“, „echt“, „althergebrachte Weise“, „wie früher“ etc., sind gleichbedeutend.

2.1.9.20.2 Holzofenbrot

Abweichend von 2.1.9.20.1 ist eine Befeuerung möglich, bei der sich das Heizmaterial in einer separaten Brennkammer mit direktem Kontakt zum Backraum befinden kann. Es kann auch naturbelassenes Holz in Form von Pellets als Heizmaterial verwendet werden. Angaben in Verbindung mit Holzofenbrot die auf eine Herstellungsweise gemäß 2.1.9.20.1 hindeuten, werden nicht verwendet.

wird während seiner gesamten Backzeit auf nichtmetallischen Backgutträgern gebacken (wie Natur-, Kunststein oder Schamotte).

sind keine Bezeichnungen und dürfen nur unter gleichzeitiger Anführung der diese Bezeichnung rechtfertigenden besonderen Beschaffenheit verwendet werden.

enthalten die namensgebenden Zutaten in einem Ausmaß von mindestens 20 % bezogen auf das Gesamtgewicht der Mahl- und Schälprodukte.

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