Bei Laugengebäck und ähnlichen Backwaren, auch in kleinen Ausformungen wie Stäbchen oder Brezeln, ist die Behandlung der Oberfläche mit 2 bis 6%iger wässriger Natronlauge vor dem Backprozess üblich.

Während des Herstellungsprozesses ist darauf zu achten, dass

  • der direkte Kontakt von belaugtem Backgut (Teiglingen) mit Aluminiumgerätschaften (z. B. Backblech) vermieden wird. Falls Backbleche aus Aluminium im Einsatz sind, kann der direkte Kontakt mit Hilfe von geeigneten Trennmitteln (z. B. Backtrennpapier, geeignete Backmatten) verhindert werden. Auch die Verwendung von beschichteten Aluminium-Backblechen (Silikon- oder Teflonbeschichtung) oder Blechen aus korrosionsbeständigen Aluminiumlegierungen ist zweckmäßig. Das Befetten des Backbleches ist im Falle von Aluminium-Backblechen unzureichend.
  • das Belaugen nicht auf dem Aluminium-Backblech erfolgt;
  • wenn das Belaugen auf sogenannte Laugentüchern vorgenommen wird, der direkte Kontakt der Tücher mit Gebrauchsgegenständen aus Aluminium vermieden wird;
  • bei der Bereitung der ca. 2 - 6%igen Lauge Gerätschaften aus Aluminium oder mit Aluminiumanteilen (Eimer, Schöpfer, Rührwerk etc.) nicht verwendet werden;
  • beim Transport von belaugten Teiglingen kein Verpackungsmaterial aus oder mit Aluminiumanteilen (z. B. Alufolie) verwendet wird;
  • der richtige Umgang bei der Herstellung von Laugengebäck geschult wird und die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden.

Siehe auch Empfehlung: Einsatz von Aluminium in Gebrauchsgegenständen https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/beschluesse/leitlinien_codexkommission.html