Weiters werden bestimmte Erzeugnisse, die wenig (z. B. Patiencebäckerei) oder keine (z. B. Windbäckerei) Mahl- und Schälprodukte enthalten, ebenso zu den Backwaren gezählt, wie solche Backwaren, die mit einer Füllung oder mit Überzügen versehen sind, wie Schinkenkipferln, Schokoladewaffeln.

Nicht zu den Backwaren zu zählen sind gebackene Fleischerzeugnisse und andere in diesem Kapitel nicht beschriebene, gebackene Produkte der Gastronomie.