1.10 Vegane Backerzeugnisse

Vegane Backerzeugnisse werden unter Verwendung veganer Lebensmittel und Zusatzstoffe, gegebenenfalls veganer Verarbeitungshilfsstoffe erzeugt. In der Bezeichnung wird auf „vegan“ hingewiesen, z. B. „veganer Nussstrudel“, „Gugelhupf vegan“.

Vegane Backerzeugnisse weisen hinsichtlich Herstellung, Form und charakteristischer Zutaten eine gleichartige Beschaffenheit wie die in den folgenden Abschnitten beschriebenen nicht veganen Backerzeugnisse auf. Zum Beispiel wird ein „veganer Krapfen“ in gleicher Weise, jedoch in pflanzlichem Siedefett, gebacken und gefüllt wie in Abs. 2.3.4.2 Fettbackwaren beschrieben, enthält aber keine Zutaten aus tierischer Produktion.

Die Fantasiebezeichnung „Veganer Brioche“ für Backerzeugnisse gemäß Abs. 2.3.4.1 Feine Hefeteigbackwaren, jedoch ohne Zugabe von Eiern bzw. Eidottern, wird unter der Voraussetzung verwendet, dass eine beschreibende Bezeichnung laut Verordnung (EU) Nr.1169/2011, mit Anführung der Ei-Alternative, vorgesehen wird und die Bestimmungen des Kapitels A 5, Anhang 11 „LEITLINIE über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Bezug in der Kennzeichnung zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ berücksichtigt werden.