Anhang 2 GRENZWERTE FÜR RÜCKSTÄNDE IN NATÜRLICHEM MINERAL- UND QUELL-WASSER DAS MIT OZON ANGEREICHERTER LUFT BEHANDELT WURDE
(zu Abschnitt 1, Abs. 1.3.1. lit. b), 3. Aufzählungspunkt)
| Rückstände der Behandlung | Grenzwerte µg/l |
| Gelöstes Ozon | 50 |
| Bromat | 3 |
| Bromoform | 1 |
Die Einhaltung der Grenzwerte wird zum Zeitpunkt der Abfüllung in Flaschen oder sonstige für die Endverbraucherin/den Endverbraucher bestimmte Behältnisse überprüft.