Zur Beurteilung einer Probe sind die Einzelergebnisse von vorerst 5 Einheiten heranzuziehen - bei positivem Nachweis von Bakterien gemäß Abs. 1.2.1.1, Abs. 2.2.5.1 und Abs. 3.2.4.1 aller 10 Einheiten.

Bei Proben von Behältern für Wasserspender erfolgt die Beurteilung stets nach dem Untersuchungsergebnis aller 3 Einheiten.