Bei der Beurteilung abgefüllter Wässer sind neben den einschlägigen Vorschriften auch die in den allgemeinen Kapiteln des Österreichischen Lebensmittelbuches enthaltenen Beurteilungsgrundsätze, soweit sie sinngemäß anwendbar sind, heranzuziehen. Aus der Vielzahl der Anlässe zu Beanstandungen werden in den folgenden Absätzen solche herausgestellt, die für abgefüllte Wasser typisch sind.

Zu den Begriffen wie „nicht sicher – gesundheitsschädlich“ oder „- für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ wird auf das LMSVG verwiesen.