Weitere zwingende Kennzeichnungselemente sind:

  1. der Ort der Gewinnung und der Name der Quelle
  2. die Angabe der analytischen Zusammensetzung unter Nennung der charakteristischen Bestandteile (Analysenauszug)
  3. die Angabe über eine Behandlung gemäß Abs. 1.3.1 lit. b) und 1.3.1 lit. c).
  4. die Angabe der Behandlung gemäß Abs. 1.3.1 lit. b) wie folgt: „Dieses Wasser ist einem zugelassenen Oxidationsverfahren mit Ozon angereicherter Luft unterzogen worden“, in unmittelbarer Nähe der Angabe der analytischen Zusammensetzung (Analysenauszug).
  5. die Angabe: „Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid. Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“, wenn das Wasser mehr als 1,5 mg/l und bis zu 5 mg/l Fluorid enthält[6]. Der Hinweis ist deutlich lesbar in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung anzubringen.
  6. die Angabe des tatsächlichen Fluoridgehaltes auf den Etiketten, wenn der Fluoridgehalt des Wassers 1,5 mg/l überschreitet.
  7. Die Kennzeichnung von natürlichem Mineralwasser bzw. Quellwasser, das einer Behandlung zur Fluoridentfernung unterzogen wurde, umfasst in der Nähe der Analysenangaben den Wortlaut: „Dieses Wasser wurde einem zugelassenen Adsorptionsverfahren unterzogen“.