1.4.1.6 Kennzeichnungselemente
Weitere zwingende Kennzeichnungselemente sind:
- der Ort der Gewinnung und der Name der Quelle
- die Angabe der analytischen Zusammensetzung unter Nennung der charakteristischen Bestandteile (Analysenauszug)
- die Angabe über eine Behandlung gemäß Abs. 1.3.1 lit. b) und 1.3.1 lit. c).
- die Angabe der Behandlung gemäß Abs. 1.3.1 lit. b) wie folgt: „Dieses Wasser ist einem zugelassenen Oxidationsverfahren mit Ozon angereicherter Luft unterzogen worden“, in unmittelbarer Nähe der Angabe der analytischen Zusammensetzung (Analysenauszug).
- die Angabe: „Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid. Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“, wenn das Wasser mehr als 1,5 mg/l und bis zu 5 mg/l Fluorid enthält[6]. Der Hinweis ist deutlich lesbar in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung anzubringen.
- die Angabe des tatsächlichen Fluoridgehaltes auf den Etiketten, wenn der Fluoridgehalt des Wassers 1,5 mg/l überschreitet.
- Die Kennzeichnung von natürlichem Mineralwasser bzw. Quellwasser, das einer Behandlung zur Fluoridentfernung unterzogen wurde, umfasst in der Nähe der Analysenangaben den Wortlaut: „Dieses Wasser wurde einem zugelassenen Adsorptionsverfahren unterzogen“.