Natürliches Mineralwasser kann zusätzlich als „Säuerling“ bezeichnet werden, wenn es einen natürlichen Gehalt an Kohlendioxid von mehr als 250 mg/l aufweist und, abgesehen von einem weiteren Zusatz an Kohlendioxid, keine anderen Veränderungen erfahren hat, ausgenommen nach Abs. 1.3.1 lit. a) bis lit. e).