1.2.1 Überprüfungen
Unter der Vorgabe, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1.1.2 für natürliches Mineralwasser erfüllt sind, werden die im Folgenden angeführten Überprüfungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren durchgeführt:
- geologische, hydrologische und hydrogeologische
- physikalische, chemische und physikalisch-chemische
- mikrobiologische und hygienische
- ernährungsphysiologische bei natürlichen Mineralwässern mit weniger als 1.000 mg gelöster Mineralstoffe oder weniger als 250 mg freien Kohlendioxids in einem Liter zusätzlich oder bei einer Mineralisierung von mehr als 6,5 g/l.
- mikrobiologische Anforderungen.
Zur Überprüfung der oben angeführten mikrobiologischen Anforderungen werden die im Anhang 4 angegebenen Untersuchungsverfahren angewendet.