1.2.1 Überprüfungen

Unter der Vorgabe, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1.1.2 für natürliches Mineralwasser erfüllt sind, werden die im Folgenden angeführten Überprüfungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren durchgeführt:

  • geologische, hydrologische und hydrogeologische
  • physikalische, chemische und physikalisch-chemische
  • mikrobiologische und hygienische
  • ernährungsphysiologische bei natürlichen Mineralwässern mit weniger als 1.000 mg gelöster Mineralstoffe oder weniger als 250 mg freien Kohlendioxids in einem Liter zusätzlich oder bei einer Mineralisierung von mehr als 6,5 g/l.
  • mikrobiologische Anforderungen.

Zur Überprüfung der oben angeführten mikrobiologischen Anforderungen werden die im Anhang 4 angegebenen Untersuchungsverfahren angewendet.

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