1. Quellwasser ist Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird. Es ist von ursprünglicher Reinheit.
  2. Die im Anhang 1 angeführten zulässigen Grenzwerte (GW) gelten nicht für Quellwasser (Siehe Abs. 1.2.2 lit. e).