Hervorhebende Bezeichnungen wie Österreichischer (Wiener) Nougat erfordern einen Gehalt von mindestens 35 % Haselnüssen, Mandeln, Walnüssen oder Mischungen daraus. Milchnougat mit derartigen hervorhebenden Bezeichnungen enthält mindestens 25 % Haselnüsse, Mandeln, Walnüsse oder Mischungen daraus, sowie mindestens 14 % Milchtrockenmasse. Der Gehalt an Milchfett beträgt mindestens 3,5 %. Der Gehalt an Zuckerarten einschließlich Kakaoerzeugnissen und Schokoladen sowie der in den Abs. 2.1.3.1 bis 2.1.3.2 genannten Zusätze überschreitet nicht 55 %. Außer Kakaobutter und Milchfett wird kein anderes Fett zugesetzt.

Für Magermilchnougat mit hervorhebenden Bezeichnungen gelten, abgesehen vom Milchfettgehalt, die gleichen Anforderungen. Sahnenougat mit derartigen hervorhebenden Bezeichnungen enthält mindestens 7 % Milchfett, mindestens 3 % und höchstens 14 % fettfreie Milchtrockenmasse. Im Übrigen entspricht die Zusammensetzung den Anforderungen an Milchnougat mit hervorhebenden Bezeichnungen.