Zur Herstellung von kakaohaltigen Fettglasurmassen können Zuckerarten, Kakaoerzeugnisse, Schokoladen, Speisefette, Milch oder Milchprodukte sowie die bei der Erzeugung von Schokoladen üblichen Zusätze (Abs. 2.1.3.2) verwendet werden. Lässt die Bezeichnung oder Aufmachung solcher Produkte auf die Verwendung von Milch schließen, so hat der Milchfettgehalt mindestens 2,5 % zu betragen. Diese Anforderungen und jene des Abs. 3.4.3 gelten auch für alle aus kakaohaltigen Fettglasurmassen hergestellten Erzeugnisse, wie Fettglasurstreusel (Abs. 3.4.5) sowie Eiskonfekt (Abs. 3.4.6).