Füllmassen, die nach Erzeugnissen benannt sind, an die im Österreichischen Lebensmittelbuch bestimmte Anforderungen gestellt werden (z.B. Marzipan, Nougat), haben in ihrer Zusammensetzung diesen Anforderungen zu entsprechen. Werden Füllmassen zur Erreichung einer cremigen Beschaffenheit Zusätze (wie Zuckersirupe, Fette) beigemengt, ist die Bezeichnung der Füllmassen durch Anfügung des Wortes "-creme" zu ergänzen (z.B. "Marzipancreme").