2.1.1 Schokoladen

Gianduja (oder eine von "Gianduja" abgeleitete Bezeichnung) –Haselnussschokolade ist ein Erzeugnis, das aus Schokolade hergestellt wird, deren Mindestgehalt an Ge-samtkakaotrockenmasse 32 % und an fettfreier Kakaotrockenmasse 8 % beträgt und das ferner nicht weniger als 20 % und nicht mehr als 40 % fein gemahlene Haselnüsse enthält. Außerdem ist der Zusatz von Mandeln, Haselnüssen und anderen Nüssen, ganz oder in Stücken, zulässig, wenn das Gewicht dieser Zusätze, einschließlich der gemahlenen Haselnüsse, 60 % des Gewichts des Erzeugnisses nicht übersteigt.

Weiters ist der Zusatz von Milch oder Milcherzeugnissen zulässig, wobei jedoch das Enderzeugnis nicht mehr als 5 % Gesamtmilchtrockenmasse enthält.

Gianduja (oder eine von "Gianduja" abgeleitete Bezeichnung) –Haselnussmilchschokolade ist ein Erzeugnis, das aus Milchschokolade, deren Mindestgehalt an Gesamtmilchtrockenmasse 10 % beträgt, hergestellt wird und das nicht weniger als 15 % und nicht mehr als 40 % gemahlene Haselnüsse enthält. Außerdem ist der Zusatz von Mandeln, Haselnüssen und anderen Nüssen, ganz oder in Stücken, zulässig, wenn das Gesamtgewicht dieser Zusätze, einschließlich der gemahlenen Haselnüsse, 60 % nicht übersteigt.

Die Bezeichnungen "Schokolade", "Milchschokolade", "Schokoladenkuvertüre" dürfen nur dann durch Aufschriften oder Bezeichnungen, die sich auf die Qualität beziehen, wie z.B. fein, edel, zartschmelzend, zartbitter, edelbitter, dunkel, bitter, Vollmilch, ergänzt werden, wenn

  • die Schokolade mindestens 43 % Gesamtkakaotrockenmasse, und zwar mindestens 26 % Kakaobutter,
  • die Milchschokolade mindestens 30 % Gesamtkakaotrockenmasse sowie 18 % Milchtrockenmasse, und zwar mindestens 4,5 % Milchfett,
  • die Schokoladenkuvertüre mindestens 16 % fettfreie Kakaotrockenmasse enthält.

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