G.1.2.5.2.1 Pasteten und streichfähige Kochwürste mit wasserreichen pflanzlichen Einlagen
Bei Pasteten und streichfähigen Kochwürsten mit mindestens 10 % wasserreichen pflanzlichen Einlagen, wie Champignons, Pflaumen, Oliven, liegt der Grenzwert für das Wasser:Eiweiß-Verhältnis um 0,5 über dem nach der Bezeichnung gleichen Produkt ohne Einlage. Die übrigen Grenzwerte entsprechen jener Wurstsorte, nach welcher sie bezeichnet sind.