F.4.4 Fleischerzeugnisse, in deren Bezeichnung ein Bestandteil angegeben wird, der in dieser Ware nicht enthalten ist, sofern die Herstellungsrichtlinien gemäß Abschnitt B nichts anderes vorsehen.
F.4.4 Fleischerzeugnisse, in deren Bezeichnung ein Bestandteil angegeben wird, der in dieser Ware nicht enthalten ist, sofern die Herstellungsrichtlinien gemäß Abschnitt B nichts anderes vorsehen.