Sie weisen einen Fettgehalt von nicht mehr als 20% auf; auf 100 Teile Masse kann 1,5 Teile Milchweiweiß und 2 Teile Stärke (auch modifiziert) zugesetzt werden. Die Verwendung von pflanzlichen Fetten an Stelle von tierischem Fett ist bei entsprechender Deklaration möglich. Bezüglich der Grenzwerte siehe G.1.2.11.

Beschaffenheit derartiger Geflügelpasteten und Geflügelaufstriche: siehe B.6.2.