B.8.1.7.4 Pastetenkonserven ohne hervorhebende Bezeichnung, auch mit Phantasiebezeichnung
50-55 Teile Fleisch (Rind-, Kalb-, Schweine-, Wild-, Lammfleisch u.dgl.)
25-30 Teile Speck II, davon bis zu 3 Teile Schwarten
bis zu 20 Teile Brühe.
Bei Leberpasteten werden 15 bis 22 Teile Fleisch durch Leber ersetzt.