Bei Rohschinken aus Geflügelfleisch wird Brust oder Keule verwendet (z. B. Hühnerrohschinken oder Putenrohschinken).
Für Rohpökelwaren aus Fleisch von anderen Geflügelarten gelten die voranstehenden Richtlinien sinngemäß. Bezüglich Bezeichnung siehe auch B.1.1.6