Kochpökelwaren, wie gewachsen: bestehen aus einem gewachsenen Teilstück, z. B. Teilsames, Geselchtes, Selchkarree, Selchbauch, Selchschopf, Selchroller, Rollkarree, Rollschopf, Rollschulter, Kaiserfleisch, Frühstücksspeck, Kümmelbraten (aus Bauchfleisch). Teilsames, Geselchtes, Selchkarree, Selchbauch, Selchschopf, Selchroller, Rollkarree, Rollschopf, Rollschulter, Kaiserfleisch können auch in heiß geräuchertem, aber nicht durcherhitztem Zustand angeboten werden, wobei sie vom Verbraucher verzehrsfertig gemacht werden. Kümmelbraten und andere als „…braten“ bezeichnete Erzeugnisse können auch ohne Pökelung in Verkehr gebracht werden.

Sonstige Kochpökelwaren
z. B. Toastblock und andere als ...block bezeichnete Kochpökelwaren werden aus mageren Schweinefleischteilen zusammengesetzt.
Für Kochpökelwaren aus Fleisch vom Wildschwein gelten die voranstehenden Richtlinien sinngemäß.