B.3.5.1.2 Rohwürste ohne Belag

Sorte 1a:  Rohwürste mit einem Hinweis auf ausländische Herstellungsweisen in der Bezeichnung oder Aufmachung oder in Wortverbindung mit „Katen-“, „Schlack-“ oder „Schinken-“ und solche mit
                hervorhebender Bezeichnung;
                Bauernsalami, Bergsalami und Salami mit weiterer Bezeichnung, jedoch ohne Hervorhebung
                Debreziner Rohwurst und gleichsinnig bezeichnete Debreziner, Pußtawürstel.

Sorte 1b:  Salami ohne weitere Bezeichnung
                Putensalami

Sorte 2:    Plockwurst, Cervelatwurst, Jagdwurst, Kaminwurzen, Boxerl u.dgl.; Knoblauchwurst, Hauswürstel roh;
                Kantwurst;
                Frische Rohwurst

Sorte 3:   Landjäger, Almjäger im Kranz (rund) oder abgepasst.

Im Einzelnen gelten für das zu verwendende Ausgangsmaterial folgende Richtlinien:
Bei allen Sorten werden als Zucker und Zuckerarten ca. 4 g/kg Dextrose oder ca. 6 g/kg Saccharose; bei Mischungen davon adäquate Anteile verwendet.

Sorte 1a:
Rohwürste mit einem Hinweis auf ausländische Herstellungsweisen in der Bezeichnung oder Aufmachung oder in Wortverbindung mit „Katen-“, „Schlack-“ oder „Schinken-“ und solche mit hervorhebender Bezeichnung:
70 Teile Rindfleisch I und/oder sehnenarmes Schweinefleisch I, mit „Schinken-“ bezeichnete Rohwürste ausschließlich Schweinefleisch vom Schlögel
30 Teile Speck I.

Ca. 30 % Trockenverlust.

Bei Kaliber kleiner 45 mm ca. 32 % Trocknungsverlust

Bauernsalami, Bergsalami und Salami mit weiterer Bezeichnung, jedoch ohne Hervorhebung:

70 Teile Rindfleisch I und/oder sehnenarmes Schweinefleisch I

30 Teile Speck I.

Ca. 32 % Trockenverlust

Debreziner Rohwurst und gleichsinnig bezeichnete Debreziner, Pußtawürstel:

70 Teile sehnenarmes Schweinefleisch I

30 Teile Speck I.

Ca. 15 % Trockenverlust.

Pußtawürstel, die in gebrühtem Zustand in Verkehr gebracht werden, müssen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung Grenzwerten der Brühwurst Debreziner entsprechen.

Sorte 1b:

Salami ohne weitere Bezeichnung

70 Teile Rindfleisch I und II und/oder Schweinefleisch I und II

30 Teile Speck I.

Ca. 32 % Trockenverlust.

Putensalami

70 Teile Putenfleisch

30 Teile Speck I

Ca. 30 % Trockenverlust.

Sorte 2:

Plockwurst, Cervelatwurst, Jagdwurst und dgl.:

70 Teile Rindfleisch II und/oder Schweinefleisch I

30 Teile Speck I.

Ca. 30 % Trockenverlust.

Plockwurst, Cervelatwurst, Jagdwurst und dgl. mit einem Kaliber von weniger als 45 mm
Kaminwurzen, Boxerl, und ähnliche Würstel zum Rohverzehr:

Wie Plockwurst etc. jedoch ca. 32 % Trocknungsverlust

Knoblauchwurst, Hauswürstel roh:
Wie Plockwurst, Cervelatwurst, Jagdwurst, Kaminwurzen, Boxerl und dgl., jedoch ca.15 % Trockenverlust.
Knoblauchwurst wird in Schweinssaitlinge abgefüllt.
Hauswürstel roh werden bei nicht mehr als 25ºC geräuchert.
Regional werden Hauswürstel roh auch als „Bauernkrainer“ bezeichnet.
Hauswürstel roh werden verpackt als solche bezeichnet; werden sie unverpackt in Verkehr gebracht, genügt die Bezeichnung „Hauswürstel“.

Kantwurst:

ca. 2/3 Rindfleisch II und/oder Schweinefleisch I und II

ca. 1/3 Speck I.

Ca. 30 % Trockenverlust.

Frische Rohwurst:

70 Teile Schweinefleisch I, höchstens bis zur Hälfte durch Rindfleisch II ersetzt

30 Teile Speck I.

Anstatt Saccharose können auch bis zu 12 g/kg Trockenstärkesirup verwendet werden.

Ca. 20 % Trockenverlust.

Frische Rohwurst wird in Därmen mit einem Kaliber von mind. 80 mm abgefüllt.

Sorte 3

Landjäger, Almjäger im Kranz (rund) oder abgepasst:

2/3 Rindfleisch II und III und/oder Schweinefleisch I und II

1/3 Speck I.

Ca. 30 % Trockenverlust.

Almjäger werden in Därme mit Kaliber zwischen 33 mm und 50 mm abgefüllt.