Sorte 1:
Zungenwurst und hervorhebend bezeichnete schnittfeste Blut- oder Leberwurst.

Sorte 2:
Rotwurst, Leberpresssack und dgl.

Sorte 3:
Schnittblutwurst, Sächsische.

Sorte 1
Zungenwurst und hervorhebend bezeichnete schnittfeste Blut- oder Leberwurst:
Mindestens 50 Teile gepökelte, geschälte Schweinszungen, Rindszungen oder Kalbszungen, Speck I, Schwarten; höchstens 50 Teile Brühe und Schweineblut.

Bei hervorhebend bezeichneten Produkten mit Fleischeinlage mindestens 50 Teile gepökeltes, gekochtes Schweinsschlögelfleisch oder Schinken; Blut kann ganz oder teilweise durch Leber ersetzt werden.

Sorte 2
Rotwurst, Leberpresssack und dgl.:
Mindestens 50 Teile Schweinefleisch II und Schweinskopffleisch mit Schwarte, Schwarten, Leber, Zunge, Speck I; höchstens 50 Teile Schweineblut und Brühe.

Sorte 3
Schnittblutwurst:
Mindestens 30 Teile Schweinskopffleisch mit Schwarte, Schwarten, Speck I;
höchstens 70 Teile Blut und Brühe.

Sächsische:
Wie Schnittblutwurst mit Speckwürfel, eventuell vom Göderl, Schwarten in Blut und Brühe.