Folgende gewerbsübliche Teilstücke von Hühnern werden in Verkehr gebracht:

  • „Halbe Hühner";
  • „Vorderes Viertel" mit Flügel;
  • „Vorderes Viertel" ohne Flügel;
  • „Hinteres Viertel" mit Keule: Trennungsschnitt zwischen Vorder- und Hinterviertel in der Schenkelbeuge;
  • „Hühnerkeule": Ober- und Unterkeule ohne Fuß und ohne Rückenteil; Trennungsschnitt im Hüftgelenk;
  • "Hühnerbrust": mit Haut und Knochen, ohne Flügel; Trennungsschnitt entlang des Brustmuskels;
  • "Hühnerfilet" ("Hühnerschnitzel"): Brust ohne Haut und ohne Knochen, beide Hälften oder einzeln;
  • "Hühnerleber";
  • "Hühnerjunges/Hühnerklein“: Rücken, Kragen (Hals), Herz, geputzter Muskelmagen, Keulenstücke und Flügel mit oder ohne Spitzen; Teile von "Hühnerjungem/Hühnerklein" werden auch gesondert verkauft.

Bei Feststellung von Abweichungen im Hinblick auf die Schnittführung werden 3 weitere Teilstücke untersucht. Weiterführende Links