Ganze Hühner werden entsprechend der Ausschlachtung und Zurichtung als

  • "OD-Ware",
  • "bratfertig",
  • "grillfertig"

in Verkehr gebracht.

OD-Ware wird nur entdärmt ("ohne Darm"), mit Kopf und Füßen und den in der Bauchhöhle belassenen Innereien in Verkehr gesetzt oder zerteilt. Die Zerteilung hat so bald als möglich nach der Schlachtung zu erfolgen. OD-Ware wird nicht eingefroren.

Bratfertige Ware wird "ausgenommen" und stets ohne Kopf, Füße und "Kragen" (Hals) in Verkehr gebracht.

"Junges" (siehe A.7.3) wird bratfertiger Ware beigelegt.

Grillfertige Ware ist wie bratfertige Ware zugerichtet, sie wird jedoch ohne "Junges" in Verkehr gebracht.