Sofern Zubereitungen aus rohem Faschiertem nicht aus Fleisch von Rind und Schwein (gemischtes Faschiertes) hergestellt werden, ist (sind) die Tierart(en) zu deklarieren. (In Verkaufsstätten von Pferdefleisch gilt Analoges.)

Fleischlaibchen und Faschierter Braten, werden aus Faschiertem (siehe A.6.1.) hergestellt, wobei weitere Zutaten, wie Semmeln (siehe Codexkapitel B 18, "Backerzeugnisse"), Eier, Zwiebeln, Kochsalz, Gewürze beigegeben werden können. Die Semmeln können vorher eingeweicht werden, wie in Wasser oder Milch. Der Semmelzusatz ist mit 4 Semmeln auf 1 kg rohes Faschiertes nach oben begrenzt. Bei Fleischlaibchen, die in Bröseln gewälzt werden, ist der Semmelzusatz entsprechend zu verringern.

Fleischlaibchen, die paniert sind, tragen in ihrer Bezeichnung einen Hinweis darauf ("panierte Fleischlaibchen").

Bei der Herstellung von "Cevapcici" werden keine Semmeln oder Mahl- und Schälprodukte oder Eier verwendet.

"Burger" ("Hamburger") werden ausschließlich aus Rindfleisch ohne Zugabe anderer Lebensmittel ausgenommen Salz und Gewürze hergestellt. Alle anderen, als "......burger" bezeichneten Produkte werden als gastronomische Zubereitungen aufgefasst, die Tierart von der das allenfalls verwendete Fleisch stammt, muss in der Bezeichnung nicht angeführt werden.

Faschierte Laibchen, Faschierter Braten, Cevapcici und Burger (Hamburger) werden nicht gepökelt.