Die Deklaration von solchen Produkten enthält in der Zutatenliste folgende zusätzliche Angabe: "aus kleinen Fleischstücken zusammengesetzt" oder sinngemäß.

Formfleischprodukte und -zubereitungen werden nicht als "Schnitzel", "Schnitte", "Steak" oder "Stück" bezeichnet und dürfen nicht hervorhebend bezeichnet werden (z. B. als "Cordon bleu"). Zum Unterschied davon kann unter der Voraussetzung der Deklaration Geflügel-Cordon bleu mit der Bezeichnung: "Formfleisch- Geflügel- (Puten-, Hühner-) Cordon bleu, aus kleinen Fleischstücken zusammengesetzt" aus Formfleisch in Verkehr gebracht werden.