In der Bezeichnung wird deutlich sicht- und lesbar nebst dem Wort "Schnitzel" stets die Tierart genannt, z. B. "Rindsschnitzel", "Kalbsschnitzel". Der Fleischteil, aus dem das Schnitzel geschnitten worden ist, wird in der Regel nicht genannt, ausgenommen bei Putenkeulen und Putenbrust. 
Weitere Bezeichnungen für Schnitzel, wie "Wiener Schnitzel" für ein mit Mehl, geschlagenem Ei  und Semmelbröseln paniertes und anschließend in Fett herausgebackenes Kalbsschnitzel, sind Bezeichnungen für essfertige Gerichte; ebenso das "Cordon bleu", welches aus zwei etwa gleich großen Kalbsschnitzeln oder einem taschenförmig eingeschnittenen Kalbsschnitzel besteht; es wird mit Schinken und Käse gefüllt und paniert. Die Bezeichnung "Cordon bleu" ist nur für gefüllte panierte Kalbsschnitzel zulässig (bezüglich Geflügel-Cordon bleu siehe A.5.3). 
Die nachstehenden Bezeichnungen treffen sowohl auf fleischereimäßig als auch küchenmäßig zugerichtete Fleischteile zu.