Darunter sind die bei der Schlachtung anfallenden, als Lebensmittel nicht verwendbaren Tierkörper oder Tierkörperteile und der Organinhalt zu verstehen.
Darunter sind die bei der Schlachtung anfallenden, als Lebensmittel nicht verwendbaren Tierkörper oder Tierkörperteile und der Organinhalt zu verstehen.