Darunter ist frisches Fleisch zu verstehen, soweit es nicht zum Tierkörper gehört, auch wenn es noch in natürlichem Zusammenhang mit diesem verbunden ist, ferner Eingeweide der Brust-, Bauch- und Beckenhöhle einschließlich der Luft- und Speiseröhre und das Blut, sofern es als Lebensmittel verwendet wird.