Kreativbiere sind Biere mit besonderen natürlichen Rohstoffen bzw. besonderer Herstellungsart oder nach einem internationalen Bierstil hergestellt. Der Basischarakter ist Bier, was durch die eingesetzten Cerealien, Hopfen und der alkoholischen Gärung zum Ausdruck gebracht wird. Mindestens 50 % des eingesetzten Extraktes müssen aus Cerealien gemäß Abs. 1.2 oder Erzeugnissen aus diesen stammen.

Unter natürlichen Rohstoffen versteht man zum direkten Verzehr geeignete Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs und Lebensmittel.

Unter besonderer Herstellungsart versteht man z.B. Spontangärung, Holzfassreifung, Milchsäuregärung.

Der Zeitpunkt der Zugabe an Zutaten oder Getränken erfolgt während der Bierherstellung, somit im Sudhaus, während des Gärungs-, Reife- bzw. Lagerungsprozesses.

Nicht als Kreativbiere gelten Mischungen von Bier gemäß Abs. 1.1 mit weiteren Zutaten oder Lebensmitteln.