Der pH‐Wert des von der Kohlensäure befreiten Bieres liegt nicht über pH 4,9. Bei untergärigem Bier nicht unter pH 4,0 und bei obergärigem Bier nicht unter pH 3,2. Allenfalls notwendige Korrekturen der Azidität von Maische und Würze, zum Zwecke der Optimierung der malzeigenen Enzymaktivität, werden ausschließlich im Sudhaus mit Milchsäure aus einem gesonderten Fermentierungsprozess oder mit Milchsäure (E 270) vorgenommen.