1.7 Bezeichnung
Bier wird nach seinem Alkohol- bzw. Stammwürzegehalt in Kategorien eingeteilt und mit folgenden Sachbezeichnungen versehen:
Alkoholgehalt:
alkoholfreies Bier | nicht mehr als 0,5 Vol% |
Leichtbier | nicht mehr als 3,7 Vol.% |
Stammwürzegehalt:
Schankbier | 9 bis < 11 Grad |
Vollbier | 11 bis < 16 Grad Vollbier, mit mindestens 12,5 Grad kann die Sachbezeichnung "Spezialbier" tragen |
Stark- bzw. Bockbier (z. B.: Oster-, Weihnachtsbock) |
mindestens 16 Grad |
Zusätzlich zu den oben angeführten Bezeichnungen können folgende in Österreich gebräuchliche spezifische Typenbezeichnungen verwendet werden:
- Lager, Märzen, Pils, wenn deren Schüttung zu mindestens 75 % aus Gerstenmalz besteht. o Lager bzw. Märzen für ein ausgewogen malziges, mild hopfenbitteres, untergäriges Vollbier. o Pils – auch ohne Wortverbindungen – für im Wesentlichen hellfärbige und stärker gehopfte, untergärige Biere.
- Weizen, auch Weißbier genannt, ist ein obergäriges, fruchtiges, schwach gehopftes Bier mit mindestens 50 % Weizenmalz, das sowohl im Alkohol als auch im Stammwürzegehalt alle Kategorien umfassen kann.
Hervorhebende Phantasiebezeichnungen, z. B. Premium, Edel, Fest, Jubiläum, Export etc. sind neben der entsprechenden Bezeichnung möglich, vorausgesetzt, es handelt sich mindestens um ein Vollbier. Zusätzlich zur Bezeichnung sind weiterführende Beschreibungen (z. B.: hell, dunkel) möglich.
- unter als Natur oder natürlich bzw. sinngemäß ausgelobte Zutaten werden Zutaten verstanden, die lediglich einer geringen Verarbeitung (z.B. getrocknet und gepresst im Zusammenhang mit Hopfen) unterzogen wurden