Enzyme3 werden nicht verwendet, ausgenommen zur Herstellung von glutenfreien Bieren, die entsprechend bezeichnet werden. Die Bezeichnung wird ergänzt durch den Hinweis „Mit technischen Enzymen hergestellt“ (z. B.: glutenfreies Vollbier mit technischen Enzymen hergestellt).

3 Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13/EG, der Richtlinie 2001/112/EG des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 258/97.