Unter aromatisiertem Kaffeemittel versteht man Kaffee-Ersatz- bzw. Kaffee-Zusatzmittel mit oder ohne Bohnenkaffee, dem nach dem Röstvorgang zur Aromatisierung Substanzen im Sinne der EG Aromenverordnung2 zugesetzt worden sind. Bei der Herstellung von aromatisiertem Kaffeemittel werden keine künstlichen Aromen verwendet. Ethylvanillin kann verwendet werden. Aromen, die geeignet sind, einen Gehalt an Kaffee oder Milchprodukten vorzutäuschen (z.B. Obers- oder Milcharoma), sowie arteigene Aromen werden bei der Herstellung von aromatisiertem Kaffeemittel nicht verwendet.

2 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.