2.1.1 Beschreibung, Anforderungen

Kaffee-Ersatzmittel aus gemälztem oder ungemälztem Getreide können mit unschädlichen Stoffen wie Zucker, Zuckerarten im Sinne des Codexkapitels B 22 "Zucker und Zuckerarten", Melasse oder dergleichen überzogen (kandiert, glasiert) werden.

Kaffee-Ersatz- und Kaffee-Zusatzmittel auf Basis Zichorie sind körnige oder pulverförmige Erzeugnisse aus der nicht zur Erzeugung von Chicorée verwendeten Wurzel von Cichorium intybus L., die einwandfrei gereinigt, getrocknet und unter fakultativem Zusatz von geringen Mengen Speiseöl oder -fett und/oder verschiedener Zuckerarten und/oder Melasse geröstet werden. Sie entsprechen den in der Tabelle angeführten Kennzahlen.

Unter aromatisiertem Kaffeemittel versteht man Kaffee-Ersatz- bzw. Kaffee-Zusatzmittel mit oder ohne Bohnenkaffee, dem nach dem Röstvorgang zur Aromatisierung Substanzen im Sinne der EG Aromenverordnung2 zugesetzt worden sind. Bei der Herstellung von aromatisiertem Kaffeemittel werden keine künstlichen Aromen verwendet. Ethylvanillin kann verwendet werden. Aromen, die geeignet sind, einen Gehalt an Kaffee oder Milchprodukten vorzutäuschen (z.B. Obers- oder Milcharoma), sowie arteigene Aromen werden bei der Herstellung von aromatisiertem Kaffeemittel nicht verwendet.

2 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.

Kaffee-Ersatz- und Kaffee-Zusatzmittel, die nicht mit Bohnenkaffee vermischt sind, sind koffeinfrei.

Anforderungen an Kaffee-Ersatz- und Kaffeezusatzmittel:

 Kaffeemittel
auf Basis
Wasserlöslicher
Extrakt in Gew.-%
Asche in Gew.-%
Sand in Gew.-%
Getreide > 35,0 < 7,0 < 2,5
Zichorienwurzel > 60,0 < 6,0 < 2,0
Feige > 50,0 < 7,0 < 2,5
Andere Rohstoffe > 28,0 < 7,0 < 2,5
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