Bei Einsatz von Kaffeemitteln unterliegen solche Getränke in der Zusammensetzung und Bezeichnung den betreffenden Absätzen für Getränke aus Kaffeemitteln (Abschnitt 2).
Bei Einsatz von Kaffeemitteln unterliegen solche Getränke in der Zusammensetzung und Bezeichnung den betreffenden Absätzen für Getränke aus Kaffeemitteln (Abschnitt 2).