Kaffeemischungen gemäß Abs. 1.3.1.5 können als "koffeinreduziert" oder gleichsinnig bezeichnet werden. Weiters wird in unmittelbarem Zusammenhang mit der handelsüblichen Bezeichnung das Mischungsverhältnis in ganzen Prozentzahlen angegeben.
Kaffeemischungen gemäß Abs. 1.3.1.5 können als "koffeinreduziert" oder gleichsinnig bezeichnet werden. Weiters wird in unmittelbarem Zusammenhang mit der handelsüblichen Bezeichnung das Mischungsverhältnis in ganzen Prozentzahlen angegeben.