Mischungen von koffeinhaltigem mit entkoffeiniertem Kaffee enthalten einen Anteil von mindestens 50 Gew.% entkoffeiniertem Kaffee. Der Koffeingehalt derartiger Mischungen beträgt mehr als 0,1 Gew.% bezogen auf die Trockenmasse, jedoch höchstens 0,8 Gew.%.