Als Kaffeemischungen dürfen nur Mischungen von Röstkaffee verschiedener Sorten bezeichnet werden, wobei die Mischung vor oder nach der Röstung erfolgt sein kann.
Als Kaffeemischungen dürfen nur Mischungen von Röstkaffee verschiedener Sorten bezeichnet werden, wobei die Mischung vor oder nach der Röstung erfolgt sein kann.