Unter aromatisiertem Kaffee versteht man Röstkaffee, dem nach dem Röstvorgang zur Aromatisierung Substanzen im Sinne der EG Aromenverordnung2 Nr. 1334/2008 zugesetzt worden sind. Bei der Herstellung von aromatisiertem Kaffee werden keine künstlichen Aromen verwendet. Ethylvanillin kann verwendet werden. Aromen, die geeignet sind, einen Gehalt an Milchprodukten vorzutäuschen (z. B. Obers- oder Milcharoma) sowie Kaffeearomen werden bei der Herstellung von aromatisiertem Kaffee nicht verwendet.

2 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.