2.1 Teil A: Zu analysierende Parameter
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KBE 22
KBE 37
Escherichia coli
coliforme Bakterien
Enterokokken
Pseudomonas aeruginosa (Anmerkung 1)
Clostridium perfringens (Anmerkung 2)
Geruch
Färbung
Trübung
Geschmack
Temperatur
Leitfähigkeit
Ammonium
Nitrit (Anmerkung 3)
Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert)
Aluminium (Anmerkung 4)
Eisen (Anmerkung 5)
Je nach Art des eingesetzten Desinfektionsverfahrens:
Chlorung bzw. Behandlung mit Chlordioxid:
– Konzentration an Chlorverbindungen
Ozonung:
– Konzentration an Ozon
UV-Bestrahlung:
– UV-Durchlässigkeit des Wassers (253,7 nm; 100 mm Schichtdicke)
– Durchfluss des Wassers
– Referenzbestrahlungsstärke (W/m2), Ablesung an der Anzeige des Anlagenradiometers (Sensor)
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Alle Parameter des Anhangs 1
Je nach Art des eingesetzten Desinfektionsverfahrens:
Chlorung:
- Konzentration an Chlorverbindungen
Ozonung:
- Konzentration an Ozon
UV-Bestrahlung:
- UV-Durchlässigkeit des Wassers (253,7 nm; 100 mm Schichtdicke)
- Durchfluss des Wassers
- Referenzbestrahlungsstärke (W/m2), Ablesung an der Anzeige des Anlagenradiometers (Sensor)
Weiters werden solche Parameter bestimmt, welche die Berechnung der Ionenbilanz und die Charakterisierung des Wassers ermöglichen (Gesamthärte dH, Carbonathärte dH, (Säurekapazität bis pH 4,3), Kalzium, Kalium, Magnesium).
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Kontrollen für kleine Wasserversorgungsanlagen (Abgabe von ≤ 100 m3 Wasser pro Tag bzw. Versorgung von ≤ 500 Personen) (Mindestuntersuchung)
KBE 22
KBE 37
Escherichia coli
coliforme Bakterien
Enterokokken
Pseudomonas aeruginosa (Anmerkung 1)
Clostridium perfringens (Anmerkung 2)
Geruch
Färbung
Trübung
Geschmack
Temperatur
Leitfähigkeit
Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert)
Gesamthärte °dH
Carbonathärte °dH (Säurekapazität bis pH 4,3)
Oxidierbarkeit (siehe Anmerkung in Anhang I Teil C der TWV)
Ammonium
Nitrit
Nitrat
Chlorid
Sulfat
Eisen
Mangan
Aluminium (Anmerkung 4)
Je nach Art des eingesetzten Desinfektionsverfahrens:
Chlorung bzw. Behandlung mit Chlordioxid:
– Konzentration an Chlorverbindungen
Ozonung:
– Konzentration an Ozon
UV-Bestrahlung:
– UV-Durchlässigkeit des Wassers (253,7 nm; 100 mm Schichtdicke)
– Durchfluss des Wassers
– Referenzbestrahlungsstärke (W/m2), Ablesung an der Anzeige des Anlagenradiometers (Sensor)
Zusätzlich werden jene Parameter aufgenommen, deren regelmäßige Untersuchung erforderlich ist, um eine mögliche Nichteinhaltung eines Parameterwertes rechtzeitig zu erkennen. Insbesondere werden solche Parameter einbezogen, die nachteiligen Einfluss auf die Beschaffenheit des dem Abnehmer bzw. Verbraucher gelieferten Wassers haben können. Weiters werden solche Parameter bestimmt, welche die Berechnung der Ionenbilanz und die Charakterisierung des Wassers ermöglichen (Gesamthärte, Säurekapazität bis pH 4,3, Kalium, Natrium, Kalzium und Magnesium). Die Probenahme erfolgt an ausgewählten – in TWV § 5 Z 3 festgelegten – Probenahmestellen und in solchen Zeitabständen, die erforderlich sind, um die Erhaltung oder Wiederherstellung der einwandfreien Wasserqualität zu überwachen.
Anmerkung 1:
Dieser Parameter muss nur bei Wässern, die in Flaschen oder anderen Behältnissen in Verkehr gebracht werden (am Punkt der Abfüllung) und bei Wässern, welche chemisch-technisch (z.B. Ionenaustausch, Aktivkohlefilter) aufbereitet wurden, untersucht werden. Weiters ist dieser Parameter im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle von Desinfektionsverfahren bei Proben vor und unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion zu untersuchen.
Anmerkung 2:
Dieser Parameter braucht nur bestimmt zu werden, wenn das Wasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird. Weiters ist dieser Parameter im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle von Desinfektionsverfahren bei Proben vor und unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion zu untersuchen.
Anmerkung 3:
Nur erforderlich, wenn Chloraminierung als Desinfektionsmethode verwendet wird.
Anmerkung 4:
Bei Verwendung von Aluminiumverbindungen in der Wasseraufbereitung.
Anmerkung 5:
Bei Verwendung von Eisenverbindungen in der Wasseraufbereitung.